Zuweiser und Aerzte

Hilfreiche Infos:

  • Angaben zu meiner Zulassung: ZSR-NR: P483163 / GLN-NR: 7601002722025 / Betriebs-Nr: CHE-449.681.176
  • Die Leistungen der medizinischen Massage werden mit Tarif 590 über die Zusatzversicherung der Krankenkasse abgerechnet. Es gilt das VVG.
  • Bei Unfall kann bei der Unfallversicherung eine Kostengutsprache für die Leistungen der medizinischen Massage erwirkt werden.
  • Für Behandlungen und Therapien aus dem Spektrum der Alternativmedizin benötigt es in der Regel keine ärztliche Verordnung. Es kann vorkommen, dass Krankenkassen im Einzelfall einen vom Hausarzt oder Therapeuten erstellten Verlaufsbericht oder eine Bestätigung der Wirksamkeit verlangen. Neu gibt es auch ein offizielles Verordnungsformular des Verbandes, das von den Aerzten gerne verwendet werden darf und bei der Abrechnung mit den Versicherungen helfen kann.